21 .April 2026
Die Vergewaltigung eines erst sechs Jahre alten Kindes brachte dem Syrer eine unbedingte Freiheitsstrafe .

in 52-jähriger Syrer wurde am heutigen Dienstag am Wiener Landesgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine sechsjährige Nachbarstochter in seine Wohnung gelockt und vergewaltigt haben soll. Das Urteil wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial ist bereits rechtskräftig.
Missbrauch „nur ein Mal passiert“

Der Angeklagte hatte die Tat zunächst bestritten, legte im Verlauf der Verhandlung aber ein Geständnis ab.
Vor Gericht sagte er schließlich: „Ich gebe alles zu“, schränkte aber ein, es sei „nur ein Mal passiert“. Sowohl er als auch die Staatsanwältin nahmen das Urteil an. Laut Anklage ereignete sich der Vorfall am 3. Juli 2025 in einer Wohnhausanlage in Wien.
Der Mann soll das Mädchen beim Spielen im Innenhof beobachtet und es mit einem Lollipop in seine Wohnung gelockt haben.
Dort habe er das Kind teilweise entkleidet und sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen.
Die Staatsanwaltschaft schilderte, der Angeklagte habe das Kind in die Wohnung geschoben. Die Verteidigung stellte den Ablauf anders dar und sprach davon, das Mädchen sei freiwillig mitgegangen, weil der Mann angeblich zusätzliche Sitzgelegenheiten in den Innenhof bringen wollte. Der Angeklagte selbst behauptete, er habe das Kind nur berührt.
Massive Mengen an Kinderpornos gefunden

Nach der Festnahme wurde die Wohnung des Mannes durchsucht. Dabei stellten Ermittler auf verschiedenen Datenträgern rund 5.500 bis 6.000 Dateien mit Kindesmissbrauchsmaterial sicher, darunter Bilder und Videos. Zwei Videos soll der Mann auch über WhatsApp weitergegeben haben. Außerdem fertigte er aus dem Material mehr als 160 Screenshots an.
Noch andere schwere Vorwürfe
Im Verfahren war auch ein weiterer Vorwurf enthalten: Einem anderen Mädchen soll der Mann in einem Park auf seinem Handy einen Pornofilm gezeigt und sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Auch dazu zeigte er sich schließlich geständig beziehungsweise bestritt den Vorwurf nicht mehr in gleicher Form wie zu Beginn.
Haftstrafe für Migranten
Zu Prozessbeginn war der Angeklagte noch nicht geständig. Erst nach der Einvernahme des Kindes, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, änderte er seine Verantwortung. Der Verteidiger sprach von einer pädophilen Störung und nannte die Tat „schrecklich und erschütternd“.
Das Gericht verhängte letztlich viereinhalb Jahre Haft. Da das Urteil rechtskräftig ist, kommt es zu keinem weiteren Rechtsmittelverfahren.
Resultat der Massenmigration

Als „schreckliches Resultat einer völlig verantwortungslosen Einwanderungspolitik“ bezeichnete FPÖ-Generalsekretär und Heimatschutzsprecher Michael Schnedlitz den Fall. „Dieser abscheuliche Fall ist ein weiteres, blutiges Beispiel dafür, was die Willkommenskultur der Systemparteien über unsere Heimat gebracht hat: eine importierte Kriminalität, die vor nichts und niemandem haltmacht und deren Opfer unsere eigenen Kinder sind“, ließ er in einer Aussendung mitteilen.
Einzig logische Konsequenz: Abschiebung

Für ihn sei es ein untragbarer Zustand, dass ein Syrer, der von österreichischen Sozialleistungen lebe, sich auf solch bestialische Weise an einem Kind vergehen könne. Der Syrer habe sein Gastrecht auf die brutalste Art und Weise verwirkt, die man sich vorstellen könne. Anstatt darüber zu diskutieren, ob er hierzulande eine Therapie erhalte, müsse die einzig logische Konsequenz eine sofortige Abschiebung in seine Heimat Syrien sein, forderte Schnedlitz.
Es sei der österreichischen Bevölkerung nicht zumutbar, für den Unterhalt und auch noch für die Therapie von solchen Kriminellen aufzukommen. Er kritisierte:
Jeder Euro, der in die Haft, die Justiz und Therapien für solche Täter fließt, ist ein Euro zu viel. Es ist eine Perversion des Systems, dass wir mit unserem hart erarbeiteten Steuergeld auch die „Vollversorgung“ für kriminelle Ausländer finanzieren, die unsere Gesellschaft zutiefst verachten und unsere Kinder angreifen.
Syrer bekommt Privat-Medizin, Opfer leidet weiter
Schnedlitz wies daraufhin, dass dieser Täter, sobald er die Haft antritt, wie ein Privatpatient behandelt werde und die beste medizinische Versorgung genieße, während sein Opfer im System der Wartezeiten versauere.
Die Tatsache, dass bei dem Täter auch noch tausende Dateien mit Kindesmissbrauchs-Darstellungen gefunden wurden, zeige, „dass wir es hier mit einer tickenden Zeitbombe zu tun haben, die durch die Politik der offenen Grenzen erst nach Österreich gelangen konnte.“
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Leserkommentare ………………………………
Kastration und lebenslang in der Irrenanstalt
Schwanz ab
Und die Goggaln
Lebenslang und Kastration unbedingt!!!!
Ein viel zu mildes Urteil .
Der Richter soll Berufsverbot bekommen.
In eine Einrichtung geben die solche Menschen mit Vorzug behandeln. Selbst Mörder haben Achtung vor Kinder. Aber keine vor Kinderschänder…
Quelle https://unzensuriert.at/329871-syrer-vergewaltigte-sechsjaehrige-viereinhalb-jahre-haft/
