3. September 2026
Die heimische Verwaltung soll digitaler und effizienter werden. Der Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) und des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) sieht weitreichende Neuerungen vor: Chatbots sollen Bürgerinnen und Bürger durch Verfahren führen, Bescheide künftig ohne menschliche Einzelfallprüfung erlassen werden. Im Begutachtungsverfahren tauchten in Stellungnahmen etliche Bedenken bezüglich des Rechts- und Datenschutzes auf. Die Grundrechts-NGO epicenter.works appellierte in einem offenen Brief an den Verfassungsausschuss, die Regierungsvorlage nicht unverändert zu beschließen.
Automatisierte Bescheide geplant: Diese Frist musst du kennen
Die Begutachtungsfrist für die Ministerialvorlage endete am 24. April, am 17. Juni wurde die Regierungsvorlage eingebracht, in den kommenden Wochen entscheidet der Verfassungsausschuss des Nationalrats über etwaige letztmögliche Änderungen. Epicenter.works brachte eine von insgesamt 35 Stellungnahmen ein, die zu einigen Adaptionen im Entwurf führten – nicht alle aber in der eigentlichen Intention.
Der Tenor vieler Stellungnahmen war ähnlich: Eine Automatisierung der Verwaltung sei grundsätzlich zu begrüßen, Fragen zu Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Datenschutz, effektiver menschlicher Kontrolle, Diskriminierungsfreiheit und ausreichendem Rechtsschutz seien aber unzulänglich berücksichtigt.
„Richtig eingesetzt kann KI Erleichterungen sowohl für den Staat als auch für die Bürger bringen. Leider hat sich die Regierung aber für eine Variante entschieden, die die Risiken auf die Bürger abwälzt und zugleich den Rechtsstaat gefährdet“, sagte Sebastian Kneidinger von epicenter.works gegenüber ORF.at.
„Halluzinationen“ beunruhigen
Aus Sicht der Organisation sollten KI-basierte Systeme in der Verwaltung grundsätzlich als unterstützendes Instrument fungieren, bei dem die abschließende Entscheidung durch einen menschlichen Organwalter erfolgt („human in the loop“). Vollständig automatisierte Bescheide sollten auf eng definierte Ausnahmefälle beschränkt bleiben.
Das technische Problem, das der Gesetzesentwurf weitgehend ignoriere, sei, dass Large Language Models (LLM) wie ChatGPT und Claude oft plausibel klingende, aber inhaltlich falsche Ergebnisse erzeugen. Auch spezialisierte LLMs seien vor diesen „Halluzinationen“ keineswegs gefeit. Systemische Verzerrungen durch LLMs könnten zudem zu Diskriminierungen führen, was erhebliche Probleme für den Rechtsstaat und für Grundrechte mit sich bringe, sagte Kneidinger.
Mögliche Verschiebung der Verantwortung
Problematisch sei auch, dass der Entwurf für von LLMs erzeugte Bescheide weitgehendere amtswegige Aufhebungsmöglichkeiten vorsieht als bei menschlich erzeugten Bescheiden. Bürgerinnen und Bürger hätten zwei Wochen Zeit, dagegen vorzugehen, der Staat dagegen könnte sich ausbedingen, einen Bescheid auch noch nach zwei Monaten aufzuheben. Im Erstentwurf war sogar ein Zeitraum von bis zu einem halben Jahr vorgesehen, wie Kneidinger sagte: „Das zeigt anschaulich, dass auch dem Gesetzgeber klar ist, dass hier eine höhere Fehleranfälligkeit besteht.“
In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wurde dazu auf einen gewissen „provisorischen Charakter“ solcher Entscheidungen hingewiesen. Die materielle Richtigkeit sollte für kurze Zeit stärker gewichtet werden als die Bestandskraft. Die Konsequenzen wie Planungsunsicherheit, verzögerte Projekte, verlorene Zeit müssten demzufolge die Bürger und Bürgerinnen tragen, hieß es in diversen Stellungnahmen.
Darauf verwies auch Gernot Kanduth, Präsident der Richtervereinigung, im Ö1-Interview: „Wenn jemand in einer Baurechtsangelegenheit einen automatisierten Bescheid bekommt und zu bauen beginnen möchte, und zwei Monaten später entscheidet die Behörde, dass dies durch Fehler im KI-System eigentlich nicht rechtens ist, dann verzögert das nicht nur die Entscheidung für die Bürgerin oder den Bürger.“ Aus Sicht des Rechtsschutzes sei das sehr bedenklich.
Widerspruchsrecht ersatzlos gestrichen
Kanduth befürchtet zudem, dass sich die eigentliche Sach- und Rechtsprüfung von Verfahren stärker zu den ohnehin belasteten Verwaltungsgerichten verlagern könnte. Umso mehr, als das im ursprünglichen Ministerialentwurf vorgesehene Widerspruchsrecht gegen eine vollautomatisierte Erledigung vollständig gestrichen wurde. Dem in mehreren Stellungsnahmen vorgebrachten Begehr, stärker auf die Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen, wurde mit dem genauen Gegenteil geantwortet.
Nicht übernommen wurde auch die Forderung nach einer klaren gesetzlichen Vorgabe zur Kontrolle von Diskriminierungsrisiken.
Die Entscheidungen zugrunde liegenden Algorithmen sind nicht automatisch objektiv, sie arbeiten mit Daten, und diese können bereits bestehende gesellschaftliche und administrative Ungleichheiten enthalten.
Werden solche Muster automatisiert fortgeschrieben, können bestimmte Personengruppen systematisch benachteiligt werden.
KI soll Entscheidungen in der Verwaltung treffen
Die Bundesregierung will die Möglichkeit schaffen, dass KI in der Verwaltung bei „einfachen“ Vorgängen entscheidet. Manche Bescheide sollen künftig ohne menschliche Prüfung in jedem Fall erlassen werden. Es gibt allerdings Bedenken bezüglich des Rechts- und Datenschutzes.
Kein Mangel an Beweisen
Darauf wies der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern in seiner Stellungnahme explizit hin. Epicenter.works listete dazu mehrere Fälle von fehlerhafter automatisierter Verwaltung in anderen Staaten auf, der vermutlich drastischste ereignete sich in den Niederlanden im Zuge der „Toeslagenaffaire“: In den 2010er Jahren forderte die nationale Steuerbehörde von Zehntausenden Eltern fälschlicherweise Rückzahlungen des Kindergelds.
Das System wies diskriminierende Effekte auf, Menschen mit Migrationshintergrund waren überproportional betroffen.
Der Fall wurde nach langen Vertuschungsversuchen schließlich als schwerwiegendes Versagen staatlichen Handelns bewertet und führte Anfang 2021 zum Rücktritt der Regierung unter Premier Mark Rutte.
Die Volksanwaltschaft gab im Begutachtungsverfahren keine Stellungnahme ab, sagte gegenüber ORF.at aber, dass man schon vor Jahren im Zusammenhang mit dem Algorithmus des Arbeitsmarktservice darauf hingewiesen habe, dass Frauen nicht nur „typische Frauenberufe“ vorgeschlagen werden dürften.
„Verwaltung rund um die Uhr“
Aus dem Bundeskanzleramt hieß es gegenüber Ö1: „Wir wollen die Verwaltung digitaler und einfacher sowie die Verfahren rascher und ökonomischer machen, aber stets gepaart mit Transparenzbestimmungen und einem niedrigschwelligen Rechtsschutz. Ziel ist eine bürgerfreundlichere, effizientere und stärker digitalisierte Verwaltung rund um die Uhr.“
Die wichtigsten Punkte der Gesetzesvorlage sehen vor, dass Bürger und Bürgerinnen bei der Einbringung von Anträgen durch digitale Dialogsysteme unterstützt werden sollen. Dadurch soll die Antragstellung einfacher und verständlicher werden. Bestimmte Verwaltungsverfahren sollen künftig automatisch von der Behörde eingeleitet werden können, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Unter geeigneten gesetzlichen Voraussetzungen sollen Behörden Entscheidungen auch vollständig automatisiert treffen können.
Das betrifft vor allem standardisierte und klar geregelte Fälle. Auch im Verwaltungsstrafverfahren sollen bestimmte Abläufe automatisiert werden können. Dazu zählen insbesondere Verfahren zu Straf- und Anonymverfügungen.
Die praktische Anwendung der neuen Regeln wird zeigen, ob die angestrebte Verwaltungsvereinfachung mit den Anforderungen eines rechtsstaatlichen Verfahrens in Einklang gebracht werden kann.
Quelle https://orf.at/stories/3440894/
