18.06.2025

Später in Pension, Altersteilzeit wird verkürzt, kein Zuverdienst in der Arbeitslosigkeit: „Heute“ hat alle Details zu neuen Regierungs-Maßnahmen.

ÖVP-Klubchef August Wöginger will “ Stabilität des Pensionssystems langfristig gewährleisten“.

Jetzt ist es fix – im Arbeitsleben bleibt in Österreich so gut wie kein Stein auf dem anderen. Die Regierung setzt den Hebel einerseits bei den Älteren an – Frühpension mit 62 oder ausgiebige Altersteilzeit gibt es nicht mehr, dafür aber Anreize fürs längere Arbeiten. Andererseits werden die Regeln in der Arbeitslosigkeit verschärft, der Zuverdienstmöglichkeit wird ein Riegel vorgeschoben.

Ziel: Die Menschen sollen länger in Beschäftigung bleiben.

Denn die Pensionen sind der größte Brocken bei den Staatsausgaben. Dauerhaft sei das nicht finanzierbar – immerhin werden wir immer älter und es kommen gleichzeitig weniger Junge in den Arbeitsmarkt nach.

VP-Klubobmann August Wöginger erklärt gegenüber „Heute“: „Es ist die größte Pensionsreform seit der Regierung Schüssel, die wir durchführen, um Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems langfristig zu gewährleisten“.VP-Klubchef im Talk – Mehr arbeiten, weniger Sozialhilfe: Reform trifft alle

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter von 65 greift die Regierung nicht an, trotz eindringlicher entsprechender Forderungen aus der Industrie. Bis 70 müssen wir also vorerst nicht arbeiten. Vielmehr zielen die jetzt beschlossenen Maßnahmen darauf ab, das faktische Pensionsalter zu erhöhen. Denn die Österreicher gehen derzeit im Schnitt um einige Jahre früher in Rente, als regulär vorgesehen. Das faktische Antrittsalter bei Männern liegt aktuell bei 62,3 Jahren, bei Frauen bei 60,2 Jahren.

„Es ist die größte Pensionsreform seit der Regierung Schüssel, die wir durchführen, um Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems langfristig zu gewährleisten.“

VP-Klubchef August Wöginger

Die Änderungen sollen ab 1. Jänner 2026 gelten. Einiges wurde bereits Mitte Mai gesetzlich auf den Weg gebracht – in Korridor- oder Frühpension kann man künftig erst mit 63 statt bisher 62 Jahren gehen, „Heute“ berichtete ausführlich – jetzt folgen die nächsten Maßnahmen fürs längere Arbeiten.

Teilpension: Kombi aus Arbeit und Ruhestand

Kernstück der Reform ist die neue Teilpension. Wer die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt – egal ob regulär, Korridor-, Langzeit- oder Schwerarbeitspension – kann künftig stufenweise aus dem Berufsleben aussteigen.

Dazu wird die Arbeitszeit um 25 %, 50 % oder 75 % reduziert. Der entsprechende Anteil des Pensionskontos wird in Form einer Teilpension ausbezahlt. Beispiel: Wer um 50 % reduziert, erhält 50 % der Pension, der Rest läuft weiter auf dem Pensionskonto. Die spätere volle Pension wird damit höher, da ja mit dem Teilezeit-Arbeitseinkommen weiter Beiträge einbezahlt werden.

Wichtig: Die Abfertigung wird auf Basis der ursprünglichen Arbeitszeit berechnet – man bekommt also nicht weniger, wenn man dann endgültig aus dem Beruf ausscheidet.

Nur mehr drei Jahre Altersteilzeit

Parallel wird die Altersteilzeit neu geregelt und auf das System der Teilpension abgestimmt. Ab 2026 ist Altersteilzeit nur noch bis zum Beginn der Pensionsberechtigung möglich – also maximal für drei Jahre. Zuvor waren bis zu fünf Jahre erlaubt.

Zusätzliche Nebenjobs während der geförderten Altersteilzeit sind künftig nicht mehr erlaubt, außer sie wurden schon ein Jahr lang davor regelmäßig ausgeübt.

Bis 2028 gelten noch Übergangsregelungen, danach wird es streng.

„Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass unser Pensionssystem zukunftssicher, fair und verlässlich bleibt.“

August WögingerÖVP-Klubobmann

Anreize für längeres Arbeiten

Es kommen aber nicht nur Kürzungen und strengere Regeln, sondern die Regierung setzt neben der Möglichkeit der Teilpension auch weitere Anreize, damit sich Arbeiten im Alter lohnt und letztlich mehr im Börsel bleiben soll.

Ein Monitoringsystem soll die Arbeitssituation von Personen über 60 evaluieren und für Verbesserungen sorgen. Dazu zählen auch Qualifizierungsangebote für Ältere.

Leserkommentare …………………………..

Jetzt sollte die Politik auch noch zeigen welche Firmen einen über 50jährigen beschäftigen wollen.

Kündige ich halt mit 62, da habe ich dann 45 Jahre ins System eingezahlt. Lass mir meine Abfertigung neu auszahlen und Vater Staat soll mich durchfüttern bis 65.

Die können sich das auf’n Hintern schreiben!Von mir kommt nichts mehr!

Ein Ausweg wird sein der E Card Urlaub.

Weniger arbeiten oder öfters Krankenstand bis dich die Firma kündigt das dauert eine Weile dann ist das Jahr mit Kündigungszeit vorbei oder vielleicht noch wenige Monate AMS. Kein Problem das geht locker

Gehe mit 62 in Pension hoffe ohne Abschläge,Dan habe 46.5 Jahre gearbeitet das muss reichen.

Der wird gewaltig nachhinten los gehen, weil die Kaufkraft noch weiter sinken wird und Arbeitsplætze ohnehin keine mehr da sind.

Quelle https://www.heute.at/s/laenger-arbeiten-ams-geld-neue-hammer-regeln-ab-2026-120114666

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