29. September 2026,
Brüssel arbeitet an einem neuen Notfallrahmen für außergewöhnliche Situationen an den EU-Außengrenzen. In bestimmten Krisenfällen könnte der Zugang zu Asylverfahren eingeschränkt werden. Noch sind die Regeln nicht beschlossen – doch die Debatte sorgt bereits für Aufsehen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am 16. September in ihrer Rede zur Lage der Union einen „neuen Notfallrahmen für außergewöhnliche Situationen an den EU-Grenzen“ an, berichtet oe24.

Im Zentrum stehen Szenarien, in denen größere Migrationsbewegungen gezielt ausgelöst und als politisches Druckmittel eingesetzt werden.
Als Beispiele werden unter anderem die Grenze zwischen Belarus und Polen sowie die Situation in Ceuta Ende Juli genannt.
Der geplante Rahmen könnte eine rechtlich verankerte Ausnahme für bestimmte Krisensituationen schaffen. Damit stellt sich eine weitreichende Frage: Könnten Grenzbehörden in einem offiziell festgestellten Ausnahmefall Menschen künftig zurückweisen, ohne dass zunächst ein reguläres Asylverfahren eingeleitet wird?
Genau diese Möglichkeit wird derzeit diskutiert. Auch die Frage, welche Maßnahmen Grenzschutzbehörden in solchen Situationen anwenden dürften, steht im Raum.
Fest steht allerdings: Die entsprechenden Regeln sind noch nicht beschlossen. Beim Münchener Migrationsgipfel berieten europäische Innenminister am Samstag über mögliche Antworten auf außergewöhnliche Situationen an den Außengrenzen.

Der Asylexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz präsentierte dabei ein Papier mit vier möglichen Optionen. Eine davon sieht eine „Beschränkung des Zugangs zu Asylverfahren“ vor.
Thym argumentiert, ein europäischer Notfallrahmen könne für mehr Rechtssicherheit sorgen, wenn klar geregelt werde, unter welchen Umständen der Zugang zu einem Asylverfahren verweigert werden könne.
„Robuste“ Zurückweisungen im Krisenfall?
Deutschland 2035: Eine Reise in die Zukunft

Auch die Innenminister wollen offenbar genauer definieren, was als außergewöhnliche Situation an einer EU-Außengrenze gilt.
In einem Vermerk ist von „Ausnahmesituationen an den Außengrenzen“ die Rede. Für solche Fälle werden laut den vorliegenden Informationen auch „robuste“ Zurückweisungen diskutiert.
Damit könnte sich die bisherige Praxis an den EU-Außengrenzen in bestimmten Extremsituationen deutlich verändern. Vorerst handelt es sich um politische Vorschläge und eine laufende Debatte. Die nächsten entscheidenden Beratungen stehen bereits bevor.
Anfang Oktober wollen die EU-Innen- und Justizminister in Luxemburg über das Thema beraten. Rund zwei Wochen später soll der EU-Gipfel in Brüssel folgen.
Dann könnte sich zeigen, wie weit die EU bei den geplanten Notfallregeln tatsächlich gehen will – und unter welchen Bedingungen ein eingeschränkter Zugang zu Asylverfahren möglich werden soll.
Leserkommentare …………………………………
Einfach nur noch lächerlich und zum weinen, seit 2015 wird herumgeeiert. Während sich die Islamisten in Europa breit machen, diskutieren die Politversager, ob wir dürfen oder nicht dürfen.
Ganz einfach ohne Pass keine Einreise.
Und ausschließlich nur mit Visum! Wo bleibt das ESTA für Europa?
Leider lernen die Verantwortlichen weder aus den Fehlern noch haben sie genug Eier in der Hose, um Entscheidungen auch entgegen der Meinung gewisser NGO´s durchzudrücken.
Die schaffen das – NICHT!
Quelle https://exxpress.at/politik/eu-plant-asyl-ausnahme-zurueckweisung-ohne-verfahren-in-krisenfaellen/
