08.04.2026
Die Kritik der Arbeiterkammer OÖ an der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) reißt nicht ab: Laut einer Studie werden die medizinischen Vorbefunde der zu begutachtenden Personen viel zu wenig berücksichtigt.

Die teils rüde Vorgangsweise der PVA-Ärzte bei Begutachtungen zur Invaliditätspension oder Pflegegeld regt viele Betroffene auf.
Fast alle Antragsteller hatten bei der Begutachtung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bestehende ärztliche Befunde oder Gutachten dabei. Und zwar sowohl bei Anträge auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension (96%) als auch bei jenen zum Pflegegeld (89%).
Das Problem dabei: Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension wurden die eigenen ärztlichen Befunde und Gutachten nur in weniger als einem von zehn Fällen (8%) vollständig berücksichtigt, bei rund drei von zehn war das zumindest teilweise der Fall. In mehr als vier von zehn Fällen wurden diese Unterlagen hingegen gar nicht in die Beurteilung mit einbezogen, so die Arbeiterkammer OÖ.
Auch was die viel zu wenig berücksichtigten Vorbefunde der zu begutachtenden Personen betrifft, braucht es rasch ein Umdenken der Begutachter.
Bei Pflegegeldanträgen ist es (etwas) besser
Bei Anträgen auf Pflegegeld wurden die Vorbefunde in etwas mehr als der Hälfte der Fälle (52%) berücksichtigt, in etwas weniger als einem Fünftel der Fälle vollständig (18%). Bei drei von zehn (29%) Anträgen auf Pflegegeld fand allerdings keine Berücksichtigung der Vorbefunde statt.
„Hinzu kommt, dass den Betroffenen unklar ist, welche Kriterien für die Entscheidung relevant waren“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Nur etwa vier von zehn Antragstellern auf Pflegegeld sind die Kriterien der Gutachten sehr oder ziemlich klar, bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension trifft das nur auf ein Fünftel zu.
Dementsprechend beurteilen die untersuchten Personen auch die Diagnosen eher negativ: Nur ein Drittel der Antragsteller auf Pflegegeld sieht die Diagnosen aus dem Gutachten als sehr oder ziemlich zutreffend an. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ist nur etwas mehr als jeder Zehnte dieser Ansicht.
Das fordert die Arbeiterkammer
„Unsere Studie zur Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt hat aufgezeigt, dass es rasch Änderungen im Sinne der Betroffenen braucht und zu ersten Ankündigungen von entsprechenden Maßnahmen geführt. Ein weiteres brisantes Detail dieser Studie ist, dass die Vorbefunde der zu begutachtenden Personen viel zu wenig berücksichtigt werden. Auch hier braucht es rasch ein Umdenken der Begutachter. Den Ankündigungen müssen nun Taten folgen“, so Stangl.
Leserkommentare ……………………………
so geht man mit der eigenen Bevölkerung um!
Die Leute, die dort über Menschenschicksale entscheiden, haben so was von null menschlicher Qualität, die sind abgerichtet auf Abwehr.
Also so manch eine „Begutachtung“ könnte eine Menschenrechtsverletzung sein. Man sollte sich einfach nicht alles gefallen lassen, hart bleiben und klagen. Klagen, klagen, klagen… Die Zeit und die Nerven sollte man investieren.
Als meine Frau dort immer wieder antreten musste, weil ihr ein Arzt nach über 22 (!) Operationen geraten hatte, um Berufsunfähigkeitspension anzusuchen, spielte man immer das gleiche Spiel: Wenn sie mit einer Tragtasche voller Befunde kam, sagte man „brauchen wir nicht“ und wenn sie beim nächsten Mal keine mithatte, hörte sie „haums kane Befunde?“.
Ich war 2 min beim Begutachter drinnen. Seine Aussage nach 2 Minuten und Größenmessung wo ich um 30 cm!!! Innerhalb 1 Jahres geschrumpft bin: „Ich habe mir Bild gemacht, Ergebnis halten sie per Post“ private Gutachten wurden nicht angesehn (der Ordner blieb die ganze Zeit zu) – Ergebnis Ablehnung
PVA interne Gutachter werden dazu angehalten negativ zu entscheiden.
Die steckt man dann eh in Kurse und sozialökonomische Betriebe bis psychisch auch noch dazu komplett kaputt sind – solange bis sie freiwillig auf ihren Bezug verzichten!
Der einzige Befund, die für die PV interessant ist, ist die Sterbeurkunde.
Die derzeit eingesetzten Gutachter stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zur PVA. Als Angestellte der PVA entscheiden sie im Interesse ihres Auftraggebers – häufig mit dem Ergebnis, dass Anträge abgelehnt oder Pflegegeldstufen herabgesetzt werden.
Befunde interessieren die Begutachter nicht! Ein Krebspatient im Endstadium, konnte nicht mehr essen und musste künstlich ernährt werden, bekam Pflegestufe 1! Vier Wochen nach dem Bescheid ist er verstorben! Kein Märchen, kann ich beweisen!
Quelle https://www.krone.at/4100970#comment-list
