13. Oktober 2025

Smart Meter sind durch ihre hochfrequente Datenübertragung gefährlich für die Gesundheit und sie ermöglichen die Absaugung von Daten über Stromkunden. Der Europäische Gerichtshof prüft die intelligenten Stromzähler. Eine Petition beim österreichischen Parlament fordert Wahlfreiheit.

Kürzlich hat TKP über das betrügerische Modell der sogenannten Eneuerbaren Energie Gemeinschaften (EEG) berichtet. Es wird behauptet, dass die Teilnehmer einer EEG lokal erzeugten Strom nutzen könnten, wodurch Leitungskosten reduziert würden. Das ist eine glatte Lüge, denn selbstverständlich wird jeglicher lokal erzeugter Strom vom jeweils nächsten Verbraucher abgesaugt, egal ob er in der EEG ist oder nicht. Aber es dient dazu den Verbrauchern Smart Meter aufzuschwätzen, denn nur dadurch kann man die zusätzlich Abrechnungsebenen einziehen. Der Vorteil: Man kassiert für die Teilnahme und bringt die Kunden dazu sich Smart Meter zu installieren und Daten zu liefern.

Aktivitäten gegen die Verpflichtung zur Installation von Smart Meter

Das Netzwerk Stop-Smart-Meter hat nun mit vielen Unterschriften eine parlamentarische Petition eingereicht. Über die man sich hier informieren kann: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BI/25

Darin wird der Nationalrat ersucht, endlich eine wirkliche Wahlfreiheit bei Smart Meter Stromzählern umzusetzen, (so wie im EIWOG Gesetz bereits vorgesehen), damit jeder für sein eigenes Heim bestimmen kann, ob dort ein solch überwachender und Elektrosmog erzeugender Stromzähler eingebaut wird oder nicht.

Es soll dem brutalen und aggressiven Vorgehen der Netzbetreiber Einhalt geboten werden,

die mit Nichtinformation, Überrumpelung, Druck und Drohungen und am Ende mit gerichtlichen Klagen und Stromabschaltungen den Einbau dieser ungeliebten Stromzähler erpressen.

Jeder Bürger soll frei entscheiden können, ob er einen Smart Meter (egal in welcher Bauart und Konfiguration) in seinem Haus/Wohnung/Heim haben will oder nicht.

Im Falle einer Ablehnung muss entweder der bestehenden Ferraris Zähler bestehen bleiben, oder ein Zähler ohne fernauslesbarer bidirektionaler Datenübertragung eingebaut werden.

Bereits eingebaute Smart Meter müssen bei Ablehnungswunsch auf Kosten des Netzbetreibers unverzüglich wieder entfernt werden (oder wenn möglich zumindest das Kommunikationsmodul ausgebaut werden).

Die Wahlfreiheit und Ablehnungsmöglichkeit muss unabhängig von einer gesetzlichen Quote  sein und auch für Besitzer von kleinen Einspeiseanlagen (z. Bsp. PV-Anlagen bis 10 kWp) gelten.

EuGH verhandelt Datenschutz und „Smartmeter“

Rechtsanwalt Mag. Gottfried Forsthuber streitet für eine Klientin nun beim EuGH gegen den Zwang zum Einbau eines Smart Meter. Er hat uns dazu folgenden Text übermittelt:

Der Europäische Gerichtshof prüft die intelligenten Stromzähler. Nun fand in Luxemburg eine Verhandlung statt.

Im Einsatz für mehr Konsumentenschutz: Anwalt Gottfried Forsthuber mit Roswitha Vizvary (v.l.) beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Langsam, aber sicher kommt es in Sachen Smartmeter zum Showdown. Wer setzt sich durch – die Energiewirtschaft oder die Stromkunden?

Der Handel mit Daten hat sich für die Energiewirtschaft zu einem eigenen Geschäftszweig entwickelt. Grundlage sind die Informationen, die über intelligente Stromzähler – sogenannte Smartmeter – erfasst werden. Der Stromverbrauch gibt Aufschluss über viele Lebensbereiche: von der Personenanzahl im Haushalt über Arbeitszeiten bis hin zu Abwesenheiten und Urlaubszeiten.

„Für Stromnetzbetreiber sind die Smartmeter-Daten das neue Gold und ein lukratives Geschäftsmodell. Doch was bekommt der Kunde dafür?“, fragt Anwalt Gottfried Forsthuber aus Baden bei Wien. Er vertritt zahlreiche Stromkunden, die sich gegen den Einbau der Geräte wehren.

„Für Wahlfreiheit“

Roswitha Vizvary ist Kundin von Netz Niederösterreich aus dem Bezirk Tulln. Sie ließ sich den Druck des Unternehmens nicht gefallen und ließ sich vom Netzbetreiber klagen. „Manchen ist Datenschutz nicht so wichtig, sie geben ihre Daten freizügiger weiter. Ich möchte aber bewusst entscheiden – das verstehe ich unter Wahlfreiheit.“

Anwalt Forsthuber kämpft seit drei Jahren für eine immer größer werdende Gruppe von Stromkunden, die sich aktiv gegen die Geschäftspraktiken der Energieindustrie wehren. Die Bedenken reichen von Datenmissbrauch, wie etwa mehr Datenspeicherung, -verarbeitung, als vertraglich vereinbart, fehlende Datensicherheit, über falsche Abrechnungen bis hin zu gesundheitlichen Belastungen. Besonders elektrosensible Menschen oder Patienten mit Implantaten berichten von Problemen.

Verhandlung in Luxemburg

Nun lud der Europäische Gerichtshof zu einer Verhandlung. Geprüft werden mögliche Datenschutzprobleme. „Auch von Stromkunden, die eine jährliche Ablesung – ,Opt Out‘ – gewählt haben, werden mehr Daten erfasst, als bekanntgegeben wird. Darüber wird jedoch kein Kunde aufgeklärt. Wer aufbegehrt, dem wird mit Stromabschaltung gedroht“, so Forsthuber.

Der Richtersenat, bestehend aus Richtern und einer Richterin aus Finnland, Estland, Malta, Italien und Frankreich waren bestens vorbereitet und stellten viele Detailfragen. Positiv ist, dass überhaupt eine öffentliche Verhandlung stattgefunden hat. Denn der EuGH schreibt nicht immer eine Verhandlung aus, nur dann, wenn es notwendig ist.

Nächste Schritte

Am Verfahren beteiligt sind neben der Kundin auch Netz Niederösterreich, die Europäische Kommission sowie die Regierungen von Finnland und Österreich. Der Generalanwalt (ein Richter, der als Berichterstatter tätig ist) wird Mitte Dezember 2025 seine Schlussanträge stellen. Dann wird der Gerichtshof beraten. Mit einem Urteil ist Mitte, Ende 2026 zu rechnen.

Quelle https://tkp.at/2025/10/13/datenkrake-smart-meter-auch-eugh-verhandelt-datenschutz-und-smartmeter/

Schreibe einen Kommentar